FAQ
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet, vor Schulbeginn die Klassenlehrperson persönlich über eine Absenz zu informieren. An der Oberstufe wird den Lehrpersonen bei Wiederaufnahme des Schulbesuches eine schriftliche und von den Erziehungs-berechtigten unterzeichnete Entschuldigung vorgelegt. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Adressänderungen
Jede Adressänderung und jeder Wohnortswechsel ist der Schulverwaltung frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe ist eine Einrichtung der Schule Würenlos, um den SchülerInnen bei der Erledigung der Hausaufgaben zu helfen.
Arztbesuche
Arztbesuche und Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Andernfalls muss die Klassenlehrperson frühzeitig informiert werden.
Beschwerden
Zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden für Eltern und SchülerInnen besteht an der Schule Würenlos ein Beschwerdemanagement.
Besuchstage
Unterrichtsbesuche sind nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit möglich.
Beurteilungsdossier
Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der SchülerInnen gesammelt. Die Unterlagen werden bei der Klassenlehrperson aufbewahrt und können von den Eltern und den SchülerInnen auf Wunsch eingesehen werden.
Deutsch als Zweitsprache
DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist.
Diebstähle
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Dispensationen
Langandauernde oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht oder einem Teil davon (Bsp. Schwimmen) sind nur aufgrund eines Arztzeugnisses möglich.
Elektronische Geräte auf dem Schulareal
Auf dem Schulareal sind Handys und alle anderen elektronischen Geräte weder sichtbar noch hörbar. Sie dürfen während den Unterrichtszeiten von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Mittwoch bis 12:00 Uhr) nicht gebraucht werden.
Elternarbeit
Eltern und Lehrpersonen wollen grundsätzlich dasselbe: Das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im Berufsleben wie auch in der Gesellschaft bestehen kann. Allerdings sind die Auffassungen darüber, was für das Kind gut und wichtig ist, verständlicherweise oft unterschiedlich. Eltern und Lehrpersonen erleben das Kind in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen das Gespräch miteinander suchen und einander ihre Auffassungen darlegen. Wenn Lehrpersonen und Eltern ihre Probleme und Fragen offen ansprechen und miteinander diskutieren, vermeiden sie, dass das Kind zwischen den verschiedenen Parteien hin- und hergerissen wird.
Gefährliche Gegenstände
Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den SchülerInnen abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).
Gesundheit
An der Schule Würenlos bestehen Merkblätter zur Schulunfallversicherung, Schulzahnpflege und ärztlichen Kontrolluntersuchungen.
Gewalt
Physische und psychische Gewalt wird an unserer Schule nicht toleriert. Erhalten wir Kenntnis von Vorfällen ausserhalb des Schulbetriebs erstatten wir entsprechend der gesetzlichen Grundlagen Meldung.
Grüssen
Auf dem Schulareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.
Hausaufgaben
Hausaufgaben vertiefen das im Unterricht gelernte Wissen / die im Unterricht gelernten Kompetenzen. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Hausaufgaben sind gemäss der schulinternen Regelung zu erteilen und die SchülerIn soll sie in der Regel selbstständig lösen können.
Informatik
Der Informatikunterricht findet integrativ in den Schulfächern gemäss dem Lehrplan statt. Mindestziele werden innerhalb der Klassenstufen definiert. Erste Kontakte mit dem Computer können bereits im Kindergarten stattfinden. An der Oberstufe besucht jede Schülerin / jeder Schüler verbindlich den Tastaturunterricht. Ausserdem bestehen zusätzliche Wahlfachangebote.
Informationen
Informationen über die Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@schulewuerenlos.ch. (Ausnahme Schulleitung: vorname.nachname@wuerenlos.ch). Es ist daher wichtig, dass der Schule immer eine aktuelle Elternadresse bekannt ist. Allgemeine Informationen über die Schule Würenlos entnehmen Sie auch der Webseite, dem Schulblatt und den Semesterschreiben der Schulleitung.
Gebäude, Mobiliar und Schulmaterial
Mutwillige Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar (inklusive Beschreiben und Bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instand gestellt. Beschädigtes und verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten der fehlbaren SchülerInnen ersetzt. Beschädigungen an Schulbüchern, welche nicht durch normale Abnützung entstanden sind, müssen vergütet werden.
Kickboard
Für das Benützen von Kickboards, Rollbrettern, Inlineskates u.ä. auf dem Schulweg gelten die Bestimmungen des Strassen-verkehrgesetzes. Die Eltern tragen die Verantwortung. Die Benützung ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Mittwoch bis 12:00 Uhr) auf dem Areal der Schule verboten.
Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst
Kontakte
Jede Lehrperson ist per Mail erreichbar: vorname.nachname@schulewuerenlos.ch. Die Lehrpersonen teilen den Eltern mit, ob und wann sie telefonisch, per SMS oder über weitere Kanäle erreichbar sind. Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Medien und Zeiten und respektieren Sie die Privatsphäre der Lehrpersonen.
Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen
Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, gewährleistet die Schule am Morgen die Betreuung (Ausnahme Oberstufe). Am Nachmittag kann es bei kurzfristigen Abwesenheiten zu Stundenausfällen kommen. Eine Betreuung der SchülerInnen wird angeboten. Bei einer länger andauernden Abwesenheit ist die Schule um eine Stellvertretung besorgt.
Lehrmittel
Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungs-berechtigten in Rechnung gestellt.
Leitbild
Das Leitbild der Schule Würenlos beschreibt unsere Werte und Haltungen. Es ist wegleitend für die Entwicklung unserer Schule.
Littering
Jede Klasse besorgt mehrmals im Jahr die Grobreinigung von Litteringabfällen auf dem Schulareal.
Mittagstisch
Die Schule führt jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag einen Mittagstisch auf dem Schulareal.
Notfälle
Die Schule Würenlos besitzt ein umfangreiches Notfallkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können.
Pausenplatz
Während der Pausen ist das Betreten des Schulhausareals für Eltern und nichtangestellte Personen der Schule verboten. Die Pausen bieten den SchülerInnen einen geschützten Raum. Bei Konflikten und Zwischenfällen helfen die verantwortlichen Lehrpersonen (Pausenaufsicht).
Promotionsverordnung
Die Gesamtbeurteilung der SchülerInnen setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Alle Grundlagen werden im Beurteilungsdossier gesammelt. Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Arbeiten, Beobachtungen, usw.) erstellt und in einer Note ausgedrückt. Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen, in der 1. Klasse (inkl. EK) werden Wortberichte erstellt. An der Kleinklasse werden teilweise individuelle Lernziele vereinbart. Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird in einem Wortbericht ausgewiesen. Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau
Prüfungen
Prüfungen dienen generell der Überprüfung des während dem Unterricht vermittelten Schulstoffs. In allen Stufen dürfen sowohl mündliche und schriftliche sowie angesagte und unvorbereitete Prüfungen stattfinden.
An der Primarschule müssen die Lehrpersonen den Eltern die Noten der schriftlichen Prüfungen mitteilen. Es liegt im Ermessen der Lehrperson, ob sie die Prüfungen den Kindern mit nach Hause gibt. Die Prüfungen müssen im Beurteilungsdossier abgelegt und den Eltern auf Wunsch vorgelegt werden.
An der Oberstufe werden die Eltern nebst dem offiziellen Zwischenbericht und Jahreszeugnis mit einem Zwischenzeugnis im November und April über den Lernstand informiert.
Q-Halbtag
Die Eltern haben Anrecht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Dieser kann pro Schuljahr auch zusammengefasst bezogen werden (total zwei Schultage pro Schuljahr). Bei besonderen Schulanlässen oder an Prüfungstagen werden die freien Schulhalbtage in der Regel nicht bewilligt. Die Eltern müssen den Bezug der schulfreien Halbtage mindestens drei Tage vorher der betroffenen Lehrperson mitteilen.
Qualität
Schulpflege, Schulleitung und Lehrpersonen entwickeln und sichern die Qualität. Die Schule Würenlos hat ein Konzept mit einer Mehrjahresplanung zur Umsetzung von Qualitätsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. Das Konzept basiert auf dem Leitbild der Schule, auf dem Bericht der Externen Schulevaluation sowie auf QUES Aargau, dem kantonalen Qualitätsmanagementkonzept einer geleiteten Schule. Mit der schrittweisen Umsetzung soll die Schul- und Unterrichtsqualität nachhaltig gesteigert werden.
Religionsunterricht
Die Landeskirchen bieten in der Regel konfessionellen Religionsunterricht an. Dieser findet an der Primarschule im Rahmen des Stundenplanes, in den Randstunden oder an unterrichtsfreien Halbtagen statt. Die Organisation und Durchführung liegt in der Verantwortung der Landeskirchen. Für Dispensationen sind die Religionslehrpersonen zuständig.
Schulleitung / Schulverwaltung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist zuständig für die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Finanzen, die Organisation und die Administration sowie für Information und Kommunikation. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung der Aufgaben.
Schulverordnung / Hausordnung
Die Schul-und Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.
Schulpflege
Die Schulpflege führt unsere Schule strategisch.
Schulpsychologischer Dienst
Die Gemeinde Würenlos ist dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) Baden angeschlossen.
Schulreisen
Schulreisen und Schullager sind für jedes Kind ein Höhepunkt im Schuljahr. Es besteht ein internes Konzept. Während eines Schuljahres führt jede Klasse eine Schulreise und eine oder mehrere Exkursionen durch. An der Mittelstufe können auch mehrtägige Reisen oder ein Schullager stattfinden. An der Oberstufe organisieren die Klassen zum Ende der Schulzeit eine Abschlussreise.
Schulsozialarbeit
Auf den Grundlagen sozialarbeiterischer und sozialpädagogischer Methoden werden den SchülerInnen und ihren Bezugspersonen sowie den Lehrpersonen niederschwellige Beratungs-, Begleitungs- und Interventionsangebote zur Verfügung gestellt.
Schulweg
Für Kinder ist der Weg zur Schule ein besonderes Erlebnis. Sie machen dabei wichtige soziale Erfahrungen. Der Weg trägt zur intellektuellen Entwicklung bei und dient der Bewegungsförderung. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte verzichten Sie wenn immer möglich auf den Autotransport.
Unfall
Sollte Ihr Kind während des Unterrichts oder während Schulveranstaltungen verunfallen, handelt die verantwortliche Aufsichtsperson gemäss den Anweisungen im Notfallkonzept. Bei geringfügiger Beeinträchtigung versuchen wir die Erziehungsberechtigten herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Erziehungsberechtigten in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Lehrpersonen nicht erlaubt, verletzte SchülerInnen selbst zur Notfallversorgung zu transportieren. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.
Urlaub
Urlaub wird nur aus wichtigen Gründen gewährt. Urlaube für Ferienverlängerungen bewilligen die Schulleitung resp. die Schulpflege zurückhaltend und nur aus belegten, wichtigen Gründen. Urlaube bis zu 2 Tagen können von der Klassenlehrperson bewilligt werden. Für Urlaub ab 3 Schultagen ist das Gesuch an die Schulleitung zu richten. Bitte reichen Sie in diesem Fall das Gesuch mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Urlaub ein.
Versicherung
Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch diese Versicherung gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Zahnprophylaxe
Mehrmals pro Jahr werden die Kinder während des Unterrichtes durch ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen in der Zahnpflege instruiert.
Zeugnis
Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die SchülerInnen am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet.
Zwischenbericht
Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die SchülerInnen ab der 1. Klasse einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die SchülerInnen bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.